Karkossa GmbH

Corona
Fakten und Hilfestellungen für Unternehmen.

Existenzängste

Die Coronakrise trifft Selbstständige und Unternehmen besonders hart. Eine Umfrage von Jimdo hat ergeben, dass 77% der Unternehmen ihre Existenz gefährdet sehen. Um diese Ängste abzumildern, haben Bund und Länder mehrere Milliarden bereit gestellt, um krisenbedingte Liquiditätsengpässe abzufedern.

 

Was ist wichtig/korrekt?

Aufgrund der hohen Informationsflut und der sehr dynamischen Änderungsfrequenz möchten wir auf dieser Seite über wichtige Fakten und Hilfestellungen für Unternehmen informieren. Viele Anfragen von Kunden und Geschäftspartnern sind Ursprung dieses Blogs. Für unsere Firmenkunden haben wir bereits diverse Hilfsmaßnahmen ausarbeiten können.

Live-Daten

Fakten und Hilfestellungen für Unternehmen

Baden-Württemberg möchte den Kleinunternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern mit direkten Zahlungen unter die Arme greifen. 

Die Zuschusshöhe schlüsselt sich wie folgt auf:

  • Solo-Selbstständige und Firmen mit bis zu 5 Mitarbeitern: 9.000 € 

  • Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten: 15.000 €

  • Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 € 

Die Höhe der Fördergrenze entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass. 

Update vom 30.03.2020: Das Privatvermögen wird nicht geprüft. 

Hier geht es zum Antrag.

Mehrwertsteuer-Senkung

Ein „Herzstück“ des Paketes ist nach den Worten des CSU-Vorsitzenden Markus Söder eine Senkung der Mehrwertsteuer. Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden. Um rund 20 Milliarden Euro werden die Verbraucher entlastet, wenn die Preise entsprechend sinken.

Keine Erhöhung der Sozialabgaben

Die Sozialabgaben sollen trotz Mehrausgaben und Einnahmeeinbrüchen auch 2021 bei höchstens 40 Prozent stabilisiert werden. Dafür werden Steuermittel aus dem Bundesetat an die Sozialkassen überwiesen. Die Kosten der „Sozialgarantie 2021“ werden für 2020 mit 5,3 Milliarden Euro beziffert – für 2021 seien sie noch nicht bezifferbar. 

Prämie nur für E-Autos

Dagegen entschieden sich die Spitzen der großen Koalition gegen eine Kaufprämie für abgasarme Benziner und Dieselautos. Bei der bestehenden Kaufprämie für Elektroautos verdoppelt der Bund seinen bisherigen Anteil auf 6000 Euro und nennt dies nun „Innovationsprämie“ statt „Umweltprämie“.

 „Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt“, heißt es in der Einigung – sie beteiligen sich bisher mit bis zu 3000 Euro an der Prämie.

Die Kfz-Steuer soll künftig stärker an den Kohlendioxid-Emissionen ausgerichtet werden. Zudem wird ein Bonusprogramm für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie in Höhe von jeweils einer Milliarde Euro für die Jahre 2020 und 2021 aufgelegt. 

Weitere Milliarden fließen in den Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur für E-Autos und die Batteriezellenfertigung. Vor allem die SPD hatte sich vehement gegen Prämien für Benziner und Diesel gestemmt. 

Strompreise sollen gesenkt werden

Bei den Stromkosten sollen die Bürger entlastet werden. Dafür soll die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt auf 6,5 Cent/Kilowattstunde gesenkt werden und im Jahr darauf auf sechs Cent sinken. Kosten: etwa elf Milliarden Euro.

Kinderbonus von 300 Euro

Die Spitzen von Union und SPD einigten sich auch auf einen Kinderbonus von einmalig 300 Euro pro Kind. Der Bonus wird mit dem Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung verrechnet. Hartz-IV-Bezieher bekommen ihn zusätzlich zur Sozialhilfe ohne Abzüge. 

Für Alleinerziehende gibt es für 2020 und 2021 eine zusätzliche Steuerentlastung. Zudem sollen die Kitas weiter ausgebaut werden.

Kommunen werden entlastet – kein Erlass der Altschulden

Die finanziell schwer getroffenen Kommunen bekommen ebenfalls Milliardenhilfen. Der Bund übernimmt künftig drei Viertel statt derzeit knapp die Hälfte der Miet- und Heizkosten von Hartz-IV-Beziehern. Etwa vier Milliarden Euro sparen die Kommunen dadurch.

Zudem will der Bund gemeinsam mit den Ländern den Gewerbesteuereinbruch der Kommunen ausgleichen, der auf 11,8 Milliarden Euro geschätzt wird. Den Bund würde das 5,9 Milliarden Euro kosten.

SPD-Chef Norbert Walter-Borjans sagte, die enorme Entlastung werde die Kommunen investitionsfähig machen. Die Altschulden der Kommunen sollen – anders als von der SPD gefordert – aber nicht getilgt werden.

Milliarden für die Bahn

Die Bahn soll vom Bund wegen Einnahmeausfällen in der Corona-Krise Milliarden-Hilfen bekommen. Demnach sollen zur Aufstockung des Eigenkapitals weitere fünf Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Geplant sind außerdem Hilfen von 2,5 Milliarden Euro für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Überbrückungshilfen für Unternehmen in Not

Die Koalitionsspitzen einigten sich auch auf eine zusätzliche Unterstützung in Milliardenhöhe für Branchen, die von der Coronakrise besonders belastet sind. 

Geplant sind „Überbrückungshilfen“ im Umfang von maximal 25 Milliarden Euro. Sie gelten branchenübergreifend, mit Besonderheiten für besonders betroffene Wirtschaftszweige wie etwa Hotel- und Gaststättengewerbe oder auch Reisebüros und Messebetriebe. Festgemacht werden sie an der Höhe des Umsatzeinbruchs.

Außerdem soll es steuerliche Entlastungen geben, damit die Liquidität von Firmen gesichert wird und diese Spielräume für Investitionen haben.

 

Kontaktbeschränkungen

  • Ab dem 11. Mai sind auch Geschwister von Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen. Künftig darf man auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – rausgehen. 
  • Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umsetzten müssen. „Es geht also darum, lokale und regionale Brandherde umgehend durch schnelle, örtlich begrenzte Beschränkungen zu bekämpfen“, so Kretschmann.

 
Der Stufenfahrplan für Baden-Württemberg

Welche Betriebe, Organisationen, Vereine etc. wann wieder öffnen können, soll mithilfe des Stufenplans geregelt werden. Die Landesregierung plant in mehreren Stufen die Maßnahmen der Corona-Verordnung zurück zu nehmen. Der Stufenplan gilt vorbehaltlich der aktuellen Infektionslage in Baden-Württemberg. Für die allermeisten Öffnungen und Lockerungen gelten strenge Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen. Hier finden sie den Entwurf des Stufenplans. Dieser muss noch vom Kabinett verabschiedet werden. So dass es eventuell in Details noch Änderungen ergeben können.

Hier geht es zur offiziellen Webseite des Landes mit aktuellen Inhalten zum Stufenplan.

KfW-Schnellkredit

Pressemitteilung vom 06.04.2020 / KfW, Inlandsförderung

Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können. 99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind Mittelständler. Sie erwirtschaften rund 35 Prozent des gesamten Umsatzes, stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze und über 80 Prozent aller Ausbildungsplätze. Daher spannen wir einen weiteren umfassenden Schutzschirm für unsere Mittelständische Wirtschaft. Wir werden einen KfW-Schnellkredit einführen, bei dem der Staat 100% der Kreditrisiken übernimmt. Die Kreditlaufzeiten werden auf 10 Jahre verlängert.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Für diese Pandemie gibt es keine Blaupause. Als Bundesregierung müssen wir entschlossen und kraftvoll agieren – und die Situation ständig genau beobachten. Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen.“

KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig: „Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen. Wir rechnen mit sehr vielen Anträgen und werden zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen.“

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

 

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
  • Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

Weiterführende Infos, auch zu den bereits bekannten Kreditmöglichkeiten, gibt es hier auf der Seite der KfW.

 

Ausführliche Infos zum Maßnahmenpaket findet Ihr in der Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Dieses Hilfspaket ist beispiellos und soll all diejenigen, welche durch die Coronakrise in eine existenziell bedrohliche Lage kommen, unterstützen. 

Folgende Maßnahmen sind geplant:

  • Kleine Firmen und Solo-Selbstständige sollen über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro erhalten. Insgesamt sind hierfür 50 Milliarden Euro eingeplant.
  • Über einen Stabilisierungsfonds sollen Großunternehmen mit Kapital gestärkt werden. Notfalls kann sich der Staat an den Firmen beteiligen. Insgesamt sind 400 Milliarden Euro für Kreditgarantien und 100 Milliarden Euro für Unternehmensbeteiligungen einkalkuliert. 
  • Am Montag (23.03.2020) startete ein Sonderkreditprogramm der Förderbank KfW. Über die KfW kann man eine entsprechende Liquiditätshilfe beantragen. 100 Milliarden Euro stehen zur Verfügung. 
  • Vermieter sollen den Mietern, welche aufgrund der aktuellen Krise die Miete nicht bezahlen können, nicht kündigen können.
  • Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II soll ein halbes Jahr auf Vermögensprüfung und die Prüfung der Wohnungsmiete verzichtet werden.
  • Es soll erweiterte Regelungen zur Kurzarbeit geben. Arbeitgebern wird es einfacher gemacht, die Mitarbeiter leichter zu halten – um diese nicht direkt in die Arbeitslosigkeit zu schicken.
  • Deutschlands Krankenhäuser sollen mit zusätzlichen 3 Milliarden Euro unterstützt werden.
  • Der Bund soll mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz erhalten. 
  • Vereine und Unternehmen können ihre Haupt- und Jahreshauptversammlung online abhalten.

Laut Finanzminister Scholz umfasst das Hilfspaket insgesamt 750 Milliarden Euro.

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben eine gemeinsame Linie gefunden. Das sind die Beschlüsse des Koalitionsausschusses.

Darauf haben sich die Regierungsparteien geeinigt:

  • Anhebung des Kurzarbeitergeldes: Wegen der schweren wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise sind Hunderttausende Beschäftigte in Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens: Bei kinderlosen Beschäftigten 60 Prozent und bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent. Zwar sehen einige Tarifverträge vor, dass das Kurzarbeitergeld auf fast 100 Prozent des Nettolohns aufgestockt wird. In vielen Branchen gilt das aber nicht. Deswegen forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), es befristet auf 80 und 87 Prozent zu erhöhen. Ansonsten könnten viele Menschen ihre Mieten oder Ratenkredite fürs Auto oder das Eigenheim nicht mehr zahlen.Die Koalitionsspitzen wollen nun das Kurzarbeitergeld anheben, und zwar gestaffelt. Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen – längstens bis Ende 2020. Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.
  • Verlängerung des Arbeitslosengeldes: Das Wirtschaftsleben ist wegen der Beschränkungen in weiten Teilen zum Erliegen gekommen, bei vielen Unternehmen sind Aufträge und Umsätze eingebrochen. Das hat Folgen auch für den Arbeitsmarkt, in dem derzeit kaum in neue Jobs vermittelt wird. Deswegen soll nun die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert werden – und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.Wer arbeitslos wird, bekommt bisher zwölf Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre – vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.
  • Steuerhilfen für die Gastronomie: Der Gastronomie bricht gerade ein Großteil der Einnahmen weg. Deswegen sollen Gastronomiebetriebe nun steuerlich entlastet werden. Die Mehrwertsteuer für Speisen wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent gelten.

Angesichts der Krise ist für Unternehmen und Selbstständige jetzt die Erhaltung von ausreichender Liquidität oberste Priorität. Neben Finanzhilfen und Fördermitteln sind auch steuerliche Maßnahmen und das Instrument der Kurzarbeit besonders wichtig um aktuell die Finanzen zusammenzuhalten.

Hier gibt es verschiedene Optionen. Steuervorauszahlungen, die aktuell getätigt werden müssen, sollten herabgesetzt oder gar ausgesetzt werden. Eine in der Regel zinslose Stundung von Steuern ist für Unternehmen möglich, die durch die Corona-Krise finanzielle Engpässe erfahren. Es muss zwar ein Nachweis der finanziellen Verluste durch die aktuelle Situation erfolgen, aber im BMF-Schreiben heißt es explizit, dass „Anträge nicht deshalb abzulehnen“ sind, weil „die Steuerpflichtigen den entstandenen Schaden wertmäßig im Einzelnen nicht nachweisen können“ und keine strenge Prüfung der Anforderungen erfolgen soll.

Steht der Betrieb still oder muss das Unternehmen coronabedingt schließen, so kann unter erleichterten Bedingungen zudem Kurzarbeit angemeldet werden, was zur wirtschaftlichen Entlastung und zum Schutz von Arbeitsplätzen beitragen soll. Die Bedingungen für Kurzarbeit wurden hier erleichtert, so dass eine Anmeldung schon möglich ist, wenn nur 10 % der im Betrieb Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Der Arbeitgeber muss dies bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen, bevor dann Kurzarbeitergeld von den Arbeitnehmern beantragt werden kann. Dies beträgt 60 oder 67% des aktuellen Lohns. Zudem erstattet die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge zu 100%.

Zur Sicherung von Liquidität sollten Unternehmen zudem prüfen, ob weitere Sonderregelungen greifen (z.B. Aussetzung von Insolvenzanmeldung, Beantragung von Entschädigungen) und ob es aktuell Fördermittel (Soforthilfe vom Land, Kredite über KfW und L-Bank) zur Überbrückung der schwierigen Situation gibt.

Mehr Infos über steuerliche Maßnahmen und Möglichkeiten Liquidität zu schaffen, geben aktuell auch Ihre Steuerberater.

Alle wesentlichen Infos zusammengefasst gibt es z.B. bei Himmelsbach & Streif GmbH auf der Corona-Sonderseite: Himmelsbach & Streif zur Coronakrise. 

Eine Übersicht der steuerlichen Hilfen gibt es hier. 

Sollten eure Aufträge so weit zurückgehen, dass ihr nicht mehr von eurem Einkommen leben könnt, gibt es auch Hilfe von der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jobcentern. Grob zusammengefasst gibt es hierbei zwei Möglichkeiten:

  • Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Diese Versicherung könnt ihr nur in den ersten drei Monaten eurer Selbstständigkeit abschließen. Habt ihr das getan und auch fleißig Beiträge bezahlt, könnt ihr euch arbeitslos melden, wenn die Aufträge komplett ausbleiben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt dabei von eurer Qualifikation und eurer Beschäftigung ab. Ebenso spielt eine Rolle, ob ihr zuvor als Angestellter einbezahlt habt.
    • Wichtig: Meldet ihr euch arbeitslos, dürft ihr abgesehen von einer Nebentätigkeit auch nicht arbeiten – selbst wenn wieder Aufträge vorhanden sind. Gibt es wieder etwas zu tun, müsst ihr die Arbeitslosigkeit beenden und bekommt somit auch kein Arbeitslosengeld mehr.
  • Grundsicherung für Selbstständige. Habt ihr zwar etwas zu tun, doch euer Einkommen reicht nicht zum Leben, dann könnt ihr Grundsicherung beantragen – auch bekannt als Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV. Die Höhe wird individuell berechnet und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Am besten sprecht ihr dazu direkt mit eurem Kundenberater bei der Agentur.

 

Mehr Infos zu diesen Leistungen findet ihr auf der Website der Bundesagentur für Arbeit

Alle Bundesländer haben die Schließung von Schulen und Kitas beschlossen. Die Kinderbetreuung stellt Selbstständige und Inhaber von kleinen Unternehmen vor eine zusätzliche Herausforderung.

Die Kitas und Schulen bieten in den meisten Fällen eine Notbetreuung an, die jedoch auch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden soll. Grundsätzlich müsst ihr euch daher auch als Selbstständige eigenständig um die Kinderbetreuung kümmern.

Es wird zudem davon abgeraten, die Kinder von den Großeltern beaufsichtigen zu lassen, um die Ansteckungsgefahr für die Risikogruppe der älteren Menschen zu minimieren.

Im Allgemeinen gibt es zwei Gründe, warum ihr als Selbstständiger wegen des Coronavirus nicht mehr arbeiten könnt: Ihr seid selbst am Coronavirus erkrankt oder werdet als Verdachtsfall eingestuft.

Dann gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Ihr seid selbst erkrankt: Dieser Fall ist für euch nicht anders, als würdet ihr mit einer anderen Krankheit zu Hause bleiben müssen. Ihr könnt nicht arbeiten und verdient somit auch nichts. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit würdet ihr gesetzliches Krankengeld erhalten. Eine so lange Erkrankung ist jedoch gar nicht zu erwarten.
  • Ihr seid in Quarantäne: Seid ihr in häuslicher Quarantäne, könnt aber ganz normal am eigenen PC arbeiten, ändert sich für euch nichts. Denn schließlich verdient ihr weiterhin euren Lebensunterhalt.
  • Wichtig: Anders sieht es aus, wenn die Quarantäne euch davon abhält, eurem Beruf nachzugehen. In diesem Fall greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Danach steht euch eine Entschädigung für eure Verdienstausfälle zu. Der Staat zahlt euch eine monatliche Summe, die sich an eurem letzten Jahreseinkommen orientiert.

Weiterführende Infos erhaltet Ihr hier im Tagesschau-Artikel.

Falls Ihr detaillierte Fragen zum Thema Corona und Quarantäne hat, gibt euch das örtliche Gesundheitsamt Auskunft. 

Hat sich einer eurer Angestellten den Coronavirus eingefangen, ist die Sache klar. Er oder sie ist krank und bekommt weiterhin seinen bzw. ihren Lohn ausgezahlt.

  • Ist die Person gesund, muss aber in Quarantäne, gelten dieselben Bestimmungen wie für euch. Kann sie ganz normal weiterarbeiten, dann muss sie das auch. Kann sie das nicht, dann greift auch hier das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. In dieser Situation übernimmt der Staat die Entschädigung.
  • Aus reiner Angst vor dem Coronavirus dürfen Angestellte übrigens nicht zu Hause bleiben oder gar die Arbeit verweigern. Sind sie gesund, sind sie euch als Arbeitgeber verpflichtet und müssen wie gewohnt ihren Job machen. Sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Zusätzliche Antworten und Informationen findet ihr auf dieser Website des ZDF.