Die DBV ist die Marke für den öffentlichen Dienst von AXA. Als Kunde der DBV profitieren Sie von unserer über 150-jährigen Erfahrung und unseren umfassenden Kenntnissen über die Versorgungssituation und den Versicherungsbedarf aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Ob privat oder im Dienst: schon eine kurze Unachtsamkeit oder ein kleiner Fehler von Ihnen kann massiven Schaden anrichten, für den Sie in vollem Umfang haften. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen. Deshalb ist die Kombination aus Privater Haftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung für Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes unverzichtbar: Sie kommt auf, wenn durch Ihre Schuld Sachschäden, Vermögensverluste oder Personenschäden entstehen. Und schützt Sie so vor finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.
Praxisbeispiele für die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht
Lehrer
Ein Physiklehrer lässt seine Klasse einen Versuch aufbauen. Dabei erklärt er die Versuchsanordnung nicht ausführlich genug. In der Folge überhitzen teure Messgeräte so stark, dass sie Schaden nehmen und ersetzt werden müssen.
Polizist
Während einer Einsatzfahrt verursacht ein Polizeibeamter einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Das Gericht urteilt, dass er grob fahrlässig gehandelt hat und daher für den Schaden haften muss.
Jugendamt
Ein Bediensteter des Jugendamtes verletzt seine Aufsichtspflicht im Rahmen der Familienbetreuung. Ein Kind, für das er Verantwortung trägt, erleidet dadurch einen Unfall – für die entstehenden Kosten muss der Jugendamtsbedienstete aufkommen.
Allgemeine Verwaltung
Vergisst ein Bediensteter der Allgemeinen Verwaltung, Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen, verjähren die Forderungen und der Anspruch fällt weg.
Finanzamt
Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus, verjährt die Steuerschuld und dem Staat entgehen Steuereinnahmen
Ordnungsamt
Entzieht ein Bediensteter des Ordnungsamts einem Gastwirt ungerechtfertigt die Gaststättenerlaubnis, kann der Gastwirt den Gewinnausfall einklagen.
Wir kennen alle unsere Kunden persönlich und sind mit zwei Filialen in der Region Breisgau/Ortenau vertreten. So sind wir immer für Sie persönlich da.
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